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Ihr Haustier im Notfall bestens versorgt

Unfälle, Verletzungen, Krankheiten oder gar der plötzliche Tod des Halters ist für ein Haustier nicht nur traurig, sondern bedeutet oftmals auch, dass es sein Zuhause verliert. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie für den Fall der Fälle vorsorgen können – damit Ihr vierbeiniger Freund auch dann bestens versorgt ist, wenn Sie dies nicht mehr leisten können.

Ihr Hund auch im Notfall bestens versorgt

Ihr Hund sollte auch im Notfall bestens versorgt sein. (istockphoto.com / © merc67)

Sicher ist sicher: Testament-Varianten

Der einfachste Weg, um sicherzugehen, dass es Ihrem Haustier auch über Ihr eigenes Leben hinaus gut geht, ist das Aufsetzen eines Testaments. Rechtlich gibt es dazu zwei verschiedene Möglichkeiten: entweder das private, handschriftliche oder das öffentliche, notarielle Testament. Ein privates Testament muss immer eigenhändig ge- und unterschrieben werden. Datums- und Ortsangabe dürfen auch nicht fehlen. Hinterlegen Sie das Testament dort, wo man es leicht findet. Die zweite Variante ist das notarielle Testament. Dieses wird kostenpflichtig von einem Notar erfasst und erschwert die potenzielle Anfechtung durch Erben. Beide Varianten des Testaments können gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden, das im Todesfall dann vom Standesamt informiert wird. So ist sichergestellt, dass das Testament auf jeden Fall gefunden und eröffnet wird.

 

Was soll im Testament stehen?

In Ihrem Testament  können Sie zum Beispiel festlegen, wer Ihr Tier übernehmen soll oder auch, dass monatlich ein fester Betrag aus Ihrer Erbschaft an den neuen Halter überwiesen wird. Klären Sie aber vorab unbedingt, ob die Person, der Sie Ihr Haustier anvertrauen möchten, dazu auch bereit ist.

 

Testament statt Ungewissheit

Wenn Sie keine Vorkehrungen wie ein Testament getroffen haben, gehört das Haustier zur sogenannten Erbmasse und gehört dann automatisch den Erben beziehungsweise der Erbengemeinschaft. Im schlimmsten Fall möchten oder können die Erben Ihr Haustier nicht übernehmen und es landet folglich im Tierheim. Ähnlich ist es, wenn keine Erben vermerkt oder in der Erbfolge vorhanden sind, denn dann erbt der Staat. Daher raten wir Ihnen, die Zukunft Ihres Haustiers mittels eines Testaments unmissverständlich zu klären.

 

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Haustierbetreuungsvollmacht

Da sowohl die Erben als auch die Vermächtnisnehmer, die das Tier nach Ihrem Tod betreuen sollen, erst nach Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht tätig werden können, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Haustierbetreuungsvollmacht. Die Eröffnung eines Testaments kann u.U. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sind die neuen Halter rechtlich nicht befugt, das Tier zu versorgen. Wenn Sie also bereits mit den neuen Haltern geklärt haben, dass diese das Tier nach Ihrem Tod übernehmen werden, dann können Sie auch eine Vollmacht ausstellen, dass sie das Tier sofort nach Ihrem Tod versorgen dürfen.

 

In dieser Vollmacht kann auch eine Versorgung des Tiers im Falle einer unerwarteten Geschäftsunfähigkeit oder einer sonstigen Entscheidungsunfähigkeit (z.B. ein unerwarteter Krankenhausaufenthalt, Koma o.Ä.) geregelt werden.

 

Damit Ihr Tier im Falle eines unerwarteten, womöglich recht kurzen Krankenhausaufenthaltes eventuell auch durch andere Personen direkt versorgt werden kann, sollten Sie zusätzlich mit Ihren Nachbarn oder anderen Personen aus Ihrem Bekanntenkreis sprechen und fragen, ob diese sich in der Zeit um das Tier kümmern.

 

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