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Hunde und Beißunfall: Schuld und Haftung

Ehe man sich versieht, ist es oft schon zu spät und der Unfall ist geschehen: Ihr Hund hat einen anderen Hund oder einen Menschen gebissen. Vielleicht wurde er aber auch von einem anderen Hund verletzt. Nun stellt sich die Frage: Wer trägt die Schuld? Und wer haftet? Die Antworten hat FINDEFIX für Sie zusammengestellt – so sind Sie auch in derartigen Ausnahmesituationen bestens gerüstet.

Achtung bissiger Hund (istockphoto.com / © dimid 86)

Achtung bissiger Hund (istockphoto.com / © dimid 86)

Hundebiss: Schuldfrage für Haftung irrelevant

Angst, Beschützerinstinkt oder Übersprunghandlung – die Wurzeln für Beißunfälle mit Hunden sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Situationen, aus denen sie entstehen. Grundsätzlich muss ein Tierhalter aber für die Schäden aufkommen, die sein Tier verursacht – sowohl an anderen Tieren als auch an Menschen oder Gegenständen. Diese sogenannte „Gefährdungshaftung“ gilt unabhängig davon, ob der Tierhalter für den Schaden verantwortlich ist – also Schuld daran hat – oder nicht. Die Gefährdungshaftung ergibt sich aus § 833 S. 1 BGB und der dort erwähnten spezifischen Tiergefahr. Sie besagt, dass jedes Tier grundsätzlich unberechenbar ist und somit eine potenzielle Gefahr für andere Menschen, Tiere und Gegenstände darstellt. Deshalb muss ein Tierhalter zum Beispiel auch dann für den Schaden aufkommen, wenn sein Hund angeleint war und der geschädigte Hund nicht.

Haftung beim Beißunfall kann aufgeteilt werden

Beim genannten Beispiel wäre es allerdings so, dass auch der Halter des nicht angeleinten Hundes sich die Mitverursachung des Schadens durch sein eigenes Tier nach § 254 BGB haftungsmindernd anrechnen lassen muss. Anhand der jeweiligen Gefahrenpotenziale der beteiligten Tiere und des Umfangs ihrer Beteiligung am Unfall wird daher eine Haftungsquote zwischen den beiden Tierhaltern bestimmt – denn gerade vom nicht angeleinten Hund ging eine typische Tiergefahr aus, die zur Schadensentstehung beigetragen hat. Aber: Im vorliegenden Fall ging die Schädigung trotzdem vom angeleinten Hund aus, sodass der Haftungsanteil seines Halters wohl höher zu gewichten ist. Um also die Haftungsquote zu ermitteln, muss man jeden Einzelfall individuell betrachten.

Haftungsanteil beim Beißunfall mit Hunden ist situationsabhängig

Bei einem Beißunfall mit Hunden gilt demnach: Die Grundlage für die Haftung ist die Gefährdungshaftung und nicht die subjektive Wahrnehmung der Schuld. Der Haftungsanteil variiert allerdings abhängig von verschiedenen Faktoren. Wenn Sie sich in Ihrem Fall unsicher sind, suchen Sie zur Sicherheit eine Rechtsberatung auf.

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