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Können Tiere erben?

Haustiere sind Familienmitglieder, manche sogar Kindersatz. Da liegt der Gedanke nah, dem geliebten Vierbeiner etwas hinterlassen zu wollen. Aber geht das überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Ihr FINDEFIX-Team im folgenden Artikel.

Katze mit Geldstapeln (istockphoto.com / © PetrGreen)

Katze mit Geldstapeln (istockphoto.com / © PetrGreen)

So können Sie für den Ernstfall vorsorgen

Auch im jungen Alter lohnt es sich, für den Fall der Fälle vorzusorgen und so viel wie möglich zu regeln – insbesondere dann, wenn ein oder mehrere Tiere involviert sind. Denn neben der Frage, ob diese erben können, stellt sich eine weitere: Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich mich nicht mehr darum kümmern kann? Um diese Frage zu klären, können Sie im Testament auch festlegen, wer sich nach Ihrem Tod um Ihre Lieblinge kümmern soll und somit optimal versorgt werden.

Erbrecht: Können Tiere in Deutschland erben?

In Deutschland können nach § 1922 Abs. 1, 1 BGB nur rechtsfähige Personen erben. Denn mit einem Erbe gehen auch gewisse Rechte und Pflichten einher. Das Problem: Tiere gelten nach deutschem Recht nicht als Person und sind dementsprechend nicht rechtsfähig. Das bedeutet, dass Sie Ihr Haustier derzeit nicht als Erbe einsetzen können. Benennen Sie es trotzdem im Testament als solchen, ist das Testament automatisch ungültig und die gesetzliche Erbfolge wird angewendet.

Das können Sie stattdessen tun

Sie können stattdessen eine natürliche Person als Erben bestimmen und zeitgleich im Testament festhalten, dass sich Ihr Erbe nach Ihren Vorgaben um das Tier kümmert. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, einer anderen Person als dem Erben selbst einen Geldbetrag zu vermachen mit der Auflage, diesen für die Versorgung des Tieres nach Ihren Vorgaben zu verwenden. Möchten Sie Ihr Vermögen allerdings nicht einer natürlichen Person vererben, dann können Sie auch eine gemeinnützige Organisation als Erben bestimmen mit der Auflage, sich um Ihr Tier zu kümmern (zum Beispiel den Deutschen Tierschutzbund). Sie können jedoch auch durch Verfügung von Todes wegen eine Stiftung errichten und festlegen, dass durch diese die Haltungskosten für Ihr Tier bezahlt werden sollen. Hierfür muss allerdings ausreichend Vermögen vorhanden sein und es muss sich dennoch ein Mensch um das Tier kümmern.

Andere Länder, andere Sitten

Immer wieder wird in den Medien von Fällen berichtet, in denen wohlhabende und berühmte Persönlichkeiten ihren Haustieren riesige Geldbeträge, Immobilien oder andere Vermögenswerte vermachen. In den USA und Großbritannien ist es beispielsweise möglich, dass Tiere erben. Trotzdem muss dieses Erbe verwaltet und das Tier versorgt werden – daher sind schlussendlich immer Menschen involviert

 

 

 

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