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Vom Fahrer zum Täter: Fahrerflucht bei Tieren

Sie streifen beim Ausparken ein anderes Auto, fahren einem anderen Fahrzeug auf oder verursachen im schlimmsten Fall ein Unglück mit einem Radfahrer oder einer anderen Person. Wenn Sie dann einfach wegfahren, anstatt sich der Verantwortung zu stellen und sich gegebenenfalls um die Verletzten zu kümmern, machen Sie sich strafbar. Das wissen die meisten. Aber wussten Sie, dass der Straftatbestand der Fahrerflucht auch dann gilt, wenn es sich um einen Unfall mit einem Tier handelt?

Katze auf der Straße

Eine Katze läuft auf der Straße. (istockphoto.com / © rai)

Katze oder anderes Tier angefahren – was tun?

Das Team von FINDEFIX rät Ihnen dringend davon ab, nach einem Unfall mit einem Tier einfach weiterzufahren. Natürlich, damit Sie sich nicht strafbar machen – aber auch, um sicherzustellen, was mit dem angefahrenen Tier passiert ist und ob es vielleicht Hilfe benötigt. Manchmal kann man sich als Fahrer auch gar nicht sicher sein, ob man wirklich ein Tier angefahren hat oder es sich nur um einen auf der Fahrbahn liegenden Gegenstand, ein Schlagloch oder Ähnliches handelt – insbesondere, wenn es dunkel ist und die Sichtverhältnisse schlecht sind. Dann gilt: Lieber einmal zu oft anhalten als einmal zu wenig.

 

Erste Schritte bei Hund und Katze

Sie haben versehentlich einen Hund oder eine Katze angefahren. Nun sollten Sie schnellstmöglich Ihr Auto im sicheren Bereich abstellen und die Unfallstelle absichern. Ist das Tier schwer verletzt oder bereits tot, werden Sie es vermutlich im näheren Umfeld auffinden. Bei Dunkelheit hilft eine Taschenlampe, zum Beispiel am Smartphone. Um welches Tier handelt es sich? Bei einem Haustier wie Hund oder Katze empfiehlt sich in jedem Fall, eine Tierklinik in der Nähe zu kontaktieren, das Tier anzumelden und schnellstmöglich mit ihm dort hinzufahren. Sie können auch die Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

Mancherorts gibt es auch einen Tiernotruf, der mit einem eigenen Rettungswagen kommt und das Tier abholen und versorgen kann. Auch im Todesfall, wenn Sie nicht mehr helfen können, sollten Sie zumindest dafür sorgen, dass das Tier identifiziert wird. Sofern es mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie FINDEFIX registriert ist, lassen sich die Besitzer schnell ausfindig machen. Über Mikrochip-Lesegeräte verfügen normalerweise Tierärzte, die Polizei oder Tierheime. Manche Hunde haben z. B. auch eine Marke am Halsband, auf dem die Registriernummer oder die Adresse des Halters steht – seien Sie aber immer vorsichtig, wenn Sie ein verletztes Tier anfassen. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und bitten Sie im Zweifel um Hilfe. Durch Schmerzen und Schock können die Tiere auch unvorhergesehen reagieren.

 

Weitere Schritte

Befinden Sie sich in einem Wohngebiet, können Sie auch bei umliegenden Häusern klingeln und so eventuell einen Besitzer ausfindig machen – oder andere Personen, die das Tier kennen. Dies ist auch dann wichtig, wenn Sie das Tier nicht mehr am Unfallort vorfinden oder es möglicherweise noch weglaufen sehen. Denn oft schüttet der Körper bei einem Zusammenstoß so viel Adrenalin aus, dass das Tier noch ein paar Meter laufen kann und erst dann verstirbt. Oder es trägt innere Verletzungen davon, die zwar nicht sichtbar sind, aber trotzdem dringend behandelt werden müssen. Daher ist es in diesem Fall besonders wichtig, die Besitzer zu informieren. Die Versorgung des verletzten Tieres hat aber natürlich zunächst oberste Priorität, um nicht wertvolle Zeit zu vergeuden, die das Überleben des Vierbeiners sichern könnte.

 

Ausnahme Wildtiere: z. B. Reh angefahren –  was tun?

Bei einem Wildtierunfall (z. B. ein Reh angefahren) – und wenn sichtbare Schäden am Auto vorhanden sind – sollten Sie die Polizei kontaktieren. Dies ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern auch, um den zuständigen Jagdpächter zu erreichen, der für das Wildtier verantwortlich ist. Ein Tiernotruf oder ein Tierarzt können im Zweifel auch bei verletzten Wildtieren helfen. Dies könnte u. U. aber zu Problemen führen, da ein Tierarzt in der Regel nur nach Absprache mit dem Jagdpächter ein Wildtier behandeln sollte.

 

 

Unfällen vorbeugen

Manchmal kommt ein Tier unvermittelt aus dem Gebüsch gerannt und Sie haben keine Zeit, zu reagieren. Das kann passieren. Doch es lassen sich auch einige Unfälle vermeiden. Laut ADAC erreicht der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit ab 80 km/h eine kritische Länge. Durch verantwortungsvolles Fahren, Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beachtung von Wildwechsel-Hinweisschildern und ungeteilte Aufmerksamkeit hinter dem Steuer können Sie also aktiv mithelfen, Unfällen vorzubeugen. Übrigens: Tiere können Entfernungen, Geschwindigkeit und die Gefahr durch Ihr Auto nicht einschätzen. Obwohl Sie das Fahrzeug wahrnehmen, könnten sie auf die Straße laufen. Und bei Wildtieren ist besondere Vorsicht geboten, denn eines kommt selten allein.
 

Verantwortungsvoller Umgang

Auch, wenn Sie dem angefahrenen Tier nicht mehr helfen konnten, so liegt es doch in Ihrer Verantwortung, sich um die Folgen des Unfalls zu kümmern. Befolgen Sie die oben genannten Schritte, haben Sie Ihr Möglichstes getan. Und damit haben Sie nicht nur dem Tier einen Gefallen getan, sondern auch Ihrem eigenen Gewissen und den möglichen Besitzern, die nicht in quälender Ungewissheit leben müssen.

 

 

 

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