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Vom geliebten Haustier Abschied nehmen

Ob Hund, Katze, Pferd, Meerschweinchen oder Kaninchen – wenn das geliebte Haustier todkrank wird, müssen Tierhalter oftmals eine schwere Entscheidung treffen. So traurig es ist und so schwer es auch fallen mag, irgendwann ist der Moment gekommen, sein Tier in Frieden gehen zu lassen und schweren Herzens Abschied zu nehmen. Denn manchmal ist der weitere Lebensweg für unsere treuen Wegbegleiter ohne Leiden nicht mehr möglich. Wann der richtige Zeitpunkt ist und welche Möglichkeiten man hat, die Erinnerung an das geliebte Familienmitglied auch über den Tod hinaus zu bewahren und an einer Grabstätte zu gedenken, kommt auf die jeweilige Situation und auf die Tierart an.

Abschied vom geliebten Haustier nehmen

Abschied vom geliebten Haustier nehmen (istockphoto.com / © Sonja Rachbauer)

Unsere geliebten Haustiere begleiten uns in der Regel viele Jahre lang durchs Leben. In schwierigen Zeiten spenden sie Trost, sie sind für uns da, wenn niemand sonst da ist, sie bringen uns zum Lachen und schenken uns jeden Tag aufs Neue unendlich viel Aufmerksamkeit und Liebe.

Bis irgendwann der Tag kommt, an dem klar wird: Meinem Tier geht es nicht gut. Es leidet. Auch wenn uns die Entscheidung schwer fällt und der bevorstehende Abschied unendlich schmerzt, so ist es doch gut zu wissen, dass wir ein unnötiges Leiden in der Regel vermeiden und rechtzeitig beenden können. Spätestens, wenn uns auffällt, dass das sonst so lebensfrohe Haustier nicht mehr aufstehen möchte, keinen Appetit mehr hat oder sich auf andere Weise sehr auffällig verhält, ist der Gang zum Tierarzt notwendig.

Wenn es Zeit wird, den Tierarzt aufzusuchen

Jeder Mensch, der sein Haustier liebt, fürchtet sich vor dem womöglich letzten Gang zum Tierarzt. Doch wenn einem Tier nicht mehr zu helfen ist, Schmerzmittel nicht mehr wirken und es zunehmend leidet oder die Lust am Leben verliert, müssen wir uns der Situation stellen – ganz einfach unserem Tier zuliebe. Der Tierarzt hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen, aber letztendlich entscheidet der Halter, wann er bereit ist, sein Tier in Frieden gehen zu lassen.

„Der Tierarzt muss natürlich prüfen, ob es einen vernünftigen Grund für diesen Schritt gibt, und sollte dann dem Besitzer helfen, eine Entscheidung zu fällen“, erklärt Dr. Moira Gerlach, Heimtier-Referentin beim Deutschen Tierschutzbund. Erscheint es aus Sicht des Tierarztes sehr unwahrscheinlich, dass das vorgestellte Tier schmerzfrei oder zumindest mit erträglichen Schmerzen leben kann, ist dies z. B. ein vernünftiger Grund, das Tier rechtzeitig zu erlösen. Das Alter des Tiers spielt natürlich auch eine Rolle, ebenso wie die Frage, wie viel Lebensfreude der geliebte Vierbeiner im Alltag ausstrahlt. „Wenn zum Beispiel ein betagter Hund sich nicht mehr wie früher über Streicheleinheiten freut und weder Appetit noch Energie zeigt, ist das leider ein schlechtes Zeichen“, sagt Gerlach.

Wenn es Zeit wird, im Sinne seines Tiers zu handeln

Wenn klar wird, dass das weitere Leben des Tiers nur noch mit Leiden und Schmerzen verbunden ist, wird es Zeit zu handeln. Es wäre egoistisch, das Tier nicht zu erlösen, wenn es so weit ist. Die eigene Trauer sollten Tierhalter nicht vor jenem letzten Schritt zurückschrecken lassen, denn es geht schließlich ums Wohl des geliebten und treuen Gefährten. Vielmehr können wir es als eine Art Trost empfinden, dass wir in der Lage sind, ein Tier nicht unnötig lange leiden zu lassen, sondern es von Schmerzen und Qualen erlösen können.

Doch was dann? Was muss nach der schwierigen Entscheidung geklärt werden? „Zum Beispiel sollten Halter von Hunden, Katzen und kleinen Heimtieren sich Gedanken machen, ob sie ihr Tier in der Praxis oder lieber zu Hause in vertrauter Umgebung einschläfern lassen möchten“, erklärt Gerlach. Soll es in der Praxis geschehen, empfiehlt es sich, einen Termin zum Ende der Sprechstunde zu machen, um Wartezeiten zu vermeiden und um sich in aller Ruhe von seinem Liebling verabschieden zu können. Des Weiteren ist es am besten für das Tier, wenn eine vertraute Person (oder mehrere Bezugspersonen) dabei ist und es bis zum Ende begleitet. Daher sollte im Vorfeld geklärt werden, welche Person oder Personen anwesend sein sollten.

Wenn Hund oder Katze stirbt. Und dann? Tier bestatten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Haustier zu bestatten. Viele wünschen sich einen Ort, den sie als Ruhestätte des Tiers besuchen können. Der eigene Garten ist meist die naheliegendste Wahl, da mit diesem oft viele schöne Erinnerungen verbunden werden können. Es gibt jedoch einige Dinge, die beachtet werden müssen, will man sein verstorbenes Haustier auf einem Privatgrundstück vergraben. Martin Wilmsen, Referent für Tierschutzrecht beim Deutschen Tierschutzbund, erklärt: „Wenn Halter ihr Heimtier im eigenen Garten bestatten wollen, sind damit bestimmte Voraussetzungen verbunden – so müssen sie den Körper mindestens 50 Zentimeter tief vergraben, außerdem darf sich das Grundstück weder in Wasserschutzgebieten noch in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätze befinden. Zusätzlich sollten Halter bei der Stadt- oder Kreisverwaltung nachfragen, ob weitere Anforderungen bestehen – zum Beispiel an die Größe des Tiers, die Todesursache oder das Material, in dem der Körper eingehüllt wird.“ Diese strenge Regelung sei notwendig, um Gewässer und Böden nicht mit den freigesetzten Verwesungsgiften zu verschmutzen. Deshalb ist grundsätzlich eine Erdbestattung in öffentlichen Gebieten ebenfalls verboten.

Haustierbestattung auf dem Tierfriedhof

Mit der Bestattung auf einem Tierfriedhof wird den trauernden Tierhaltern eine gute Alternative geboten. Auch die Bestattung in einem Abschiedswald für Tiere ist eine Möglichkeit. Hier können Halter sich einen Baum aussuchen, unter dem sie ihren geliebten Vierbeiner beisetzen möchten. Wer möchte, kann sein Haustier aber auch beim Tierarzt lassen; er sorgt dafür, dass der Körper des Tiers in einer sogenannten Tierkörperbeseitigungsanlage verbrannt wird.

Tier verstorben melden 

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Die Asche des verstorbenen Haustiers behalten

Für diejenigen, die die Asche ihres verstorbenen Lieblings behalten möchten, gibt es die Einzeleinäscherung in einem speziellen Tierkrematorium. Die Asche bekommen die Tierhalter dann einige Wochen später in einer Urne ausgehändigt. Was man damit machen möchte, bleibt dem Halter überlassen und kann frei entschieden werden. Gegebenenfalls sollte im Vorfeld geklärt werden, ob man die Urne persönlich überreicht bekommt, ob sie postalisch zugestellt, oder ob sie zum Tierarzt geschickt wird, wo sie in Empfang genommen werden kann. Bei einer Sammeleinäscherung werden mehrere Tiere gemeinsam anonym verbrannt und auf einer Wiese oder einem Waldstück verstreut. Diese Orte dürfen dann natürlich auch von den Haltern besucht werden.

Menschen und Tiere gemeinsam bestatten – Geht das?

Für viele Tierhalter ist der verstorbene Liebling gleichzusetzen mit einem vollwertigen Familienmitglied und die Trauer über den Verlust sitzt tief. Deshalb wünschen sich manche sogar, nach ihrem eigenen Tod wieder mit ihrem geliebten Vierbeiner vereint zu werden. In diesem Fall gibt es tatsächlich zwei Möglichkeiten: Entweder, ein Halter und dessen Haustier teilen sich eine gemeinsame Ruhestätte. In diesem Fall wird das eingeäscherte Haustier dem verstorbenen Halter als Grabbeigabe mitgegeben. Oder aber, man entscheidet sich für einen speziellen Tier-Mensch-Friedhof. Dabei handelt es sich um reine Urnen-Friedhöfe. Allerdings kann die Asche nicht einfach vermischt werden; es ist also nicht möglich, den Verstorbenen gemeinsam mit seinem Tier beizusetzen. Beide Urnen können jedoch separat bestattet werden, entweder in einem Freundschaftsgrab auf einem Gräberfeld oder im Familiengrab. Letzteres bietet auch die Möglichkeit, das Haustier schon vor dem Halter zu bestatten.

„Halter, die sich eine dieser beiden Bestattungsformen wünschen, sollten sich auch für den Fall vorbereiten, dass sie vor ihrem Tier sterben“, erläutert Wilmsen. „Zum Beispiel ist es ratsam, dass sie schriftlich festhalten, welche Person sich um ihren Schützling kümmern und die Beisetzung in die Wege leiten soll.“ Natürlich gehöre auch dazu, im Vorfeld abzuklären, ob die Friedhofsbetreiber dieser Art der Bestattung zustimmen.

Sonderfall: Pferde-Bestattung

Für die Bestattung von Pferden gibt es leider deutlich weniger Möglichkeiten. Das Tierseuchengesetz besagt, dass es in Deutschland nicht gestattet ist, verstorbene Pferde zu vergraben. Wurde das geliebte Pferd im Stall eingeschläfert, muss der Halter es innerhalb von 24 Stunden von einer Tierkörperbeseitigungsanlage abholen oder es in ein Tierkrematorium bringen lassen. Hat man sich für Letzteres entschieden, erhält der Halter auch in diesem Fall einige Wochen später eine Urne mit der Asche seines Lieblings. Diese kann dann z. B. im heimischen Garten beigesetzt werden, vorausgesetzt natürlich, dass alle Regeln beachtet wurden. Zurzeit gibt es nur ein Krematorium, das Pferde einäschert. Dieses befindet sich in Schwäbisch Hall. Andere Tierkrematorien bieten jedoch an, das verstorbene Tier ins Ausland zu überführen, z. B. in die Niederlande oder in die Schweiz, wo das Tier alternativ eingeäschert werden kann. Auf eigene Faust geht das allerdings nicht. Nur die Krematorien haben die Berechtigung dazu.

Tieren Leid ersparen und einen würdevollen Tod bereiten

Egal, für welchen Weg man sich entscheidet, die Hauptsache ist doch, dass wir unseren geliebten Weggefährten Leid ersparen und einen würdevollen Tod bereiten können. Fest steht: Der Abschied von seinem geliebten Haustier fällt immer schwer. Die verschiedenen Bestattungsoptionen bieten Haltern jedoch eine besondere Möglichkeit, die vielen schönen gemeinsamen Erinnerungen noch lange zu bewahren.

„Das Schönste, was ein Tier hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihren tierischen Freund denken.“

 

Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist, wird ein Haustier bei FINDEFIX als verstorben gemeldet, nehmen wir uns die Zeit und sprechen mit Ihnen über Ihre Trauer und hören Ihnen zu. Denn wir bei FINDEFIX wissen, wie einzigartig jeder tierische Liebling war und dass er niemals in Vergessenheit geraten wird.


Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.duunddastier.de

 

 

Findefix – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes

Kontakt

FINDEFIX - Das Haustierregister
des Deutschen Tierschutzbundes

In der Raste 10
53129 Bonn

Tel:+49 (0) 228 6049635
E-Mail:info@findefix.com

 

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist als gemeinnütziger Verein von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer freigestellt und beim Finanzamt unter der Steuernummer 205/5783/1179 registriert.

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