Hund vermisst! Hund gefunden! Was ist zu tun?

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Tipps passend zu Ihrem Haustier zusammengestellt:
Was zu tun ist, wenn Ihr Hund einmal verloren geht, wie man sich richtig verhält, wenn man einen entlaufenen Hund auffindet und welche vorbeugenden Maßnahmen Sie zum Schutz Ihres Tieres ergreifen können. Wählen Sie das Themengebiet, das für Sie interessant ist!

Außerdem finden Sie weiter unten verschiedene Checklisten und eine umfassende Broschüre, in der alle Tipps zusammengefasst wurden!
 

Tipps und Maßnahmen 

HUND GEFUNDEN

Woran erkennt man einen entlaufenen Hund?


Es passiert leider immer noch sehr oft, dass besonders in der Urlaubszeit Hunde ausgesetzt werden. Sie werden im Wald und an Parkplätzen zurückgelassen oder sogar aus dem Auto geworfen. Darüber hinaus können Tiere natürlich auch aus unterschiedlichsten Gründen und unabsichtlich verloren gehen.

Wenn Sie einen Hund alleine vorfinden und auch nach längerer Zeit der Halter nicht erscheint, schauen Sie sich das Tier genau an: Wenn der Hund verunsichert, verstört, ängstlich, geschwächt oder orientierungslos wirkt, handelt es sich höchst wahrscheinlich um ein „Fundtier“.

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Ein gefundenes oder zugelaufenes Tier melden


Melden Sie ein Fundtier schnellstmöglich den zuständigen Behörden. Benachrichtigen Sie das Ordnungsamt (tagsüber) und die Polizei (nachts), das örtliche Tierheim oder den Tierschutzverein. Fundtierunterschlagung ist eine Straftat, daher dürfen Sie die Meldung keinesfalls vergessen.

Bleiben Sie in jedem Fall bei dem gefundenen Tier, bis es von offizieller Stelle in Obhut genommen wurde.

Überprüfen Sie selbst oder lassen Sie vom Tierarzt oder Tierheim kontrollieren, ob das Tier durch Tätowierungen in den Ohren oder am Innenschenkel oder einen Mikrochip an der linken Halsseite unter der Haut gekennzeichnet wurde. Diese Kennzeichnung benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein Tier bei FINDEFIX als Fundtier melden. Notieren Sie dazu ebenfalls Rasse, Geschlecht, Fundort, Funddatum sowie die äußeren Merkmale des Hundes. Geben Sie außerdem natürlich Ihre Kontaktdaten an. FINDEFIX sorgt in diesem Fall dafür, dass die Vermisstmeldungen überprüft und abgeglichen werden und somit die Halter möglichst schnell ermittelt werden können.

Auch nicht gekennzeichnete Tiere sowie tot aufgefundene Tiere sollten in jedem Fall gemeldet werden.

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Mit dem gefundenen Hund richtig umgehen


Entlaufene oder ausgesetzte Tiere sind oft enormen Stressbelastungen ausgesetzt. Außerdem haben sie Hunger und vielleicht sogar körperliche Schmerzen. Daher ist es wichtig, sie zu beruhigen. Nehmen Sie sich Zeit, beobachten Sie den Hund, um sein Befinden zu beurteilen. Halten Sie zunächst mehrere Meter Abstand, nähern Sie sich langsam und sprechen Sie mit sanfter Stimme zu ihm. Wenn Sie das Tier sofort anfassen, kann es zu weiterem Stress führen, der Hund könnte in Panik geraten und sogar beißen. Erst, wenn er Vertrauen gefasst hat oder freundlich reagiert, untersuchen Sie das Halsband, um Hinweise auf die Herkunft zu erhalten. Falls es nicht möglich ist, den Hund einzufangen, machen Sie ein Foto und melden Sie die Sichtung.

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Notversorgung des Fundhundes


Der Hund hat vielleicht länger nichts gefressen und getrunken. Besonders bei Wassermangel besteht gesundheitliche Gefahr. Versorgen Sie ihn deshalb schnellstmöglich mit Wasser – das sollte nicht zu kalt sein – und geben Sie ihm nicht zu viel auf einmal. Ist der Hund abgemagert, sollten Sie, wenn möglich, Hundefutter besorgen.

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Wenn das Tier offensichtlich verletzt ist


Wenn Sie ein verletztes Tier finden, sollten Sie Folgendes beachten: Die Feuerwehr (112) sendet ein Fahrzeug der Tierrettung aus für den Transport zum Tierarzt. Haben Sie die Möglichkeit, das Tier selbst zu transportieren, können Sie auch bei der Polizei (110) darum bitten, sofort die Adresse des nächsten Tierarztes oder der nächsten Tierklink übermittelt zu bekommen. Bringen Sie das Tier direkt zum Tierarzt, wenn es verletzt, stark abgemagert oder erschöpft ist.

Vorsicht: Verletzte Tiere lassen sich nicht immer anfassen! Hat der Hund beim Hochheben Schmerzen, könnte er sich wehren und beißen. Besser, Sie organisieren eine Transportkiste und ziehen Lederhandschuhe an. Nehmen Sie den Hund nicht ungesichert im Auto mit.

Beachten Sie, dass es für die Erstattung von Tierarzt­kosten notwendig ist, dass Sie eine Fundtieranzeige bei der Gemeinde oder Stadt einreichen.  

 

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Wenn Sie einen angefahrenen Hund finden

 

  • Wenn Sie einen angefahrenen Hund finden oder ein Haustier selbst angefahren haben sollten, gilt als erstes, Ruhe zu bewahren.
  • Dann sollten Sie möglichst schnell und, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, die Unfallstelle absichern.
  • Verständigen Sie bei einem Verkehrsunfall auf jeden Fall die Polizei. Diese wird die weiteren Schritte einleiten (z.B. einen Tierrettungsdienst anfordern) und Ihnen ggf. Tipps und Anweisungen geben.
  • Bleiben Sie an Ort und Stelle und versuchen Sie, das Tier zu beruhigen – z.B. durch Zureden, leichte Berührungen oder Streicheln. Seien Sie dabei sehr behutsam, da das Tier Schmerzen haben und sich wehren könnte (wenn vorhanden, am besten Handschuhe benutzen).
  • Wenn Sie sich mit „Erste Hilfe“ bei Tieren auskennen, sollten Sie mit den geeigneten Maßnahmen beginnen.
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Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Haustieren

 

  • Bei großen, blutenden Wunden ist das Stillen der Blutung der wichtigste Schritt. Im Idealfall nutzen Sie zum Verbinden sterile Gaze und Mullbinden. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, müssen Sie mit möglichst sauberem Material (z.B. Stofffetzen) improvisieren. Ist die Blutung sehr stark oder sogar spritzend, müssen Sie einen Druckverband anlegen.
  • Zuerst sollten Sie das verletzte Tier ruhig lagern: Breiten Sie dazu eine Decke oder eine geeignete Unterlage aus und legen Sie den Hund vorsichtig darauf ab.
  • Wenn der Hund bei Bewusstsein ist: Mit einer Hand an der Nackenhaut festhalten, um Abwehrreaktionen zu vermeiden, mit der anderen Hand unter den Körper des Tiers greifen.
  • Wenn der Hund nicht bei Bewusstsein ist: Mit beiden Händen unter den Körper greifen, Kopf stützen und vorsichtig auf die Decke legen.
  • Nach dem sogenannten ABCSchema vorgehen:
  • Atemwege frei machen (Zunge vorsichtig aus Maul lagern und ggf. Fremdkörper entfernen).
  • Beatmen mit der Mund-zu-Nase-Technik (8- bis 12-mal in der Minute über ein oder beide Nasenlöcher); dazu die Zunge zwischen den Zähnen seitlich nach außen ziehen und die Schnauze geschlossen halten. Die erfolgreiche Beatmung ist am Heben und Senken des Brustkorbes sichtbar.
  • Compression (Kompression/Druck): Wenn das Herz nicht mehr schlägt, sofort Herzdruckmassage durchführen. Dafür das Tier auf ebenem stabilem Untergrund auf die rechte Seite legen: 60 bis 80 Kompressionen pro Minute, nach jeweils 10 bis 15 Kompressionen ein- bis zweimal beatmen. Den Brustkorb bei kleinen Hunden mit einer Hand komprimieren, bei großen Hunden mit beiden Händen.
  • Auch wenn sich der Zustand des Hundes nach diesen Maßnahmen verbessert, muss das Tier so schnell wie möglich zu einem Tierarzt gebracht werden!
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Hundehalter selbst ausfindig machen


Um den Halter eines gefundenen Hundes ausfindig zu machen, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wenn Sie einen Hund mit Halsband gefunden haben, schauen Sie zuerst nach, ob Sie dort Angaben zum Halter finden.

Sie sollten das Tier auch bei einem Tierarzt oder im Tierheim auf Kennzeichnungen überprüfen lassen. Hat es eine Tätowierung im Ohr oder am Innenschenkel? Mikrochips befinden sich meist auf der linken Halsseite unter der Haut.

In jedem Fall sollten Sie den Fund bei FINDEFIX melden. Wichtig sind neben den Kennzeichnungen vor allem Rasse, Geschlecht und besondere Merkmale. Melden Sie bitte auch nicht gekennzeichnete und nicht registrierte Fundtiere sowie tot aufgefundene Tiere.

Fragen Sie zudem in der Nachbarschaft, ob jemand sein Tier vermisst, achten Sie auf mögliche Suchmeldungen in der Umgebung und im Internet: Schauen Sie auf der FINDEFIX-Website und in den sozialen Netzwerken nach Suchanzeigen.

Machen Sie eigene Aushänge mit Kontaktmöglichkeiten bei umliegenden Tierärzten, in Geschäften, an Laternenmasten und schwarzen Brettern. Achten Sie, während Sie Ihre „Gefunden-Zettel“ verteilen, darauf, ob dort ggf. Vermisstmeldungen aushängen, die zu dem gefundenen Tier passen könnten. Auch bei Fundmeldungen im öffentlichen Raum sind die Regeln Ihrer Stadt/Gemeinde zum Aufhängen und Verbreiten von Such- oder Informationsplakaten zu beachten.

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Falls sich die Halter direkt bei Ihnen melden


Wenn sich die vermeintlichen Halter telefonisch melden sollten, gilt es bei aller Freude über ein „Happy End“ zunächst, aufmerksam zu bleiben. Manchmal versuchen nicht berechtigte Personen, auf diese Weise in den Besitz von Haustieren zu gelangen.

Lassen Sie sich aus diesem Grund die Telefonnummer der Anrufer geben und rufen Sie zurück, um zu überprüfen, ob es sich um die korrekte Telefonnummer handelt.

Stellen Sie sicher, dass die Anrufer auch die berechtigten Tierhalter des gefundenen Hundes sind. Versuchen Sie, im Laufe des Gespräches gewisse Merkmale abzufragen, die nur den wahren Besitzern bekannt sein können.

Bitten Sie darum, ein Foto zur Abholung mitzubringen oder lassen Sie sich dieses vorab per Smartphone zuschicken. Auch schriftliche Unterlagen wie Tierausweis oder Impfpass sind hilfreich, wenn es darum geht, die Tier- und Halterdaten abzugleichen.

Wenn Sie sich die Übergabe mit allen Kontaktdaten des Abholers quittieren lassen, haben Sie eine weitere Möglichkeit, um zu verhindern, dass Personen illegalerweise in den Besitz des gefundenen Hundes gelangen.

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Gefundenes Tier selbst aufnehmen


Wenn Sie einen Hund aufgefunden haben, können Sie diesen grundsätzlich mit nach Hause nehmen, bis die Besitzverhältnisse geklärt sind. Dazu müssen Sie aber in jedem Fall zuvor eine Fundmeldung bei den Behörden (Polizei, Fundbüro, Ordnungsamt) und beim zuständigen Tierschutzverein machen. Außerdem sollten Sie wissen, dass eine Erstattung der Pflegekosten nur bis zu vier Wochen möglich ist. Vor der Aufnahme im eigenen Zuhause sollten Sie den Hund beim Tierarzt untersuchen lassen. Ist dies nicht sofort möglich, lassen Sie das Tier vorher nicht in Ihre Wohnräume, sondern bringen Sie es z.B. im Bad unter, vor allem dann, wenn Sie andere Haustiere haben. Es besteht die Gefahr der Übertragung von Parasiten (z.B. Flöhe oder Würmer).

Wenn Sie den Hund gerne dauerhaft aufnehmen möchten, müssen Sie sechs Monate abwarten, ob der Halter ermittelt wird. Nach Ablauf dieser Frist können Sie das Tier dauerhaft übernehmen.

Sicherlich sieht der Idealfall so aus, dass der gefundene Hund zu seinen ursprünglichen Haltern zurückkehrt. Doch trotz der vielen Möglichkeiten gelingt dies nicht immer. Oft haben sich Finder und Hund nach der gemeinsamen Zeit so aneinander gewöhnt, dass auch auf diese Weise ein Happy End entstehen kann, sofern alle Beteiligten einverstanden sind.

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Wenn Sie ein totes Haustier finden


Finden Sie ein leblos wirkendes Tier, sollten Sie zunächst prüfen, ob es noch atmet bzw. ob das Herz noch schlägt. Falls Sie nur noch den Tod feststellen können, informieren Sie trotzdem das nächste Tierheim, einen Tierarzt oder die Polizei. Auch dieser Schritt ist wichtig, denn denken Sie daran, dass es irgendwo eine Familie gibt, die in quälender Ungewissheit lebt. Falls das Tier gechippt ist, kann der Halter über die Mikrochip-Nummer ausfindig gemacht und informiert werden.

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Was regelt das Fundtierrecht?


Für entlaufene Heimtiere gelten weitgehend dieselben Regeln wie für Fundsachen. Ein Finder muss ein Tier also entweder selbst verwahren oder er kann es beim Fundbüro der Stadt abgeben.

Da die meisten Städte und Gemeinden kein eigenes Tierheim haben, schließen sie einen Vertrag mit einem Tierschutzverein. Dieser bringt dann die Tiere unter. Oft ist eine Abgabe direkt im Tierheim möglich, jedoch nicht überall. Deshalb informieren Sie sich bitte bei Ihrem Fundbüro, ob Ihre Kommune eine Vereinbarung mit einem Tierheim hat und ob Sie das Tier direkt dorthin bringen können.

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Alle Tipps zusammengefasst in einer Broschüre (als PDF-Datei): 

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Findefix – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes

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Tel:+49 (0) 228 6049635
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Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist als gemeinnütziger Verein von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer freigestellt und beim Finanzamt unter der Steuernummer 205/5783/1179 registriert.

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