2003: Die Methode der Mikrochip-Kennzeichnung hat sich etabliert

Etwa 313.000 Tiere sind nun schon im Deutschen Haustierregister erfasst – unter ihnen 219.000 Katzen, 94.000 Hunde, 90 Vögel, 150 Pferde, 70 kleinere Heimtiere und 30 weitere Haustiere anderer Arten. Seit das Deutsche Haustierregister gegründet wurde, konnten tausende verschwundene Haustiere zurückvermittelt werden. Diese Rückvermittlungen sind nur deshalb möglich, weil alle dem Tierschutzbund angeschlossenen Tierheime jedes abgegebene Tier melden und ein Abgleich mit den Vermisstmeldungen durchgeführt wird.
Das Wichtigste ist aber natürlich die unverwechselbare Kennzeichnung jedes Haustieres durch Mikrochip, Tätowierung oder Beringung und Registrierung. Aktualität ist dabei das oberste Gebot: Ändert sich der Besitzer oder zieht der Halter um, so müssen die Daten im Register geändert werden.
Mittlerweile ist die Kennzeichnung durch den Mikrochip erstes Mittel der Wahl, denn man kann auf sehr gute Erfahrungen mit Hunden, Katzen und Pferden zurückblicken. Einzig Vögel sollten weiter beringt werden, Tieren unter 200g Körpergewicht sollte kein Chip implantiert werden. Noch immer fordert der Deutsche Tierschutzbund eine Heimtierschutzverordnung, das unter anderem die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen festlegt.